BEGRIFFE

Im folgenden eine Erläuterung der meistgenannten Begriffe im Zusammenhang mit der Einführung der „Getrennten Gebühr"


Abflusswirksame Fläche

Hierbei handelt es sich um die Flächen, von denen tatsächlich Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage geleitet wird. Eine Terrasse, von der anfallendes Niederschlagswasser in den davor liegenden Garten zur Versickerung geleitet wird, ist keine abflusswirksame Fläche. Diese Fläche geht nicht in die Berechnung der Niederschlagswassergebühr mit ein.

Eine Auffahrt hingegen, von der das Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage der davor liegenden Straße geleitet wird, ist eine abflusswirksame Fläche und geht in die Berechnung ein. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob das Niederschlagswasser unmittelbar durch eine Rohrleitung (leitungsgebunden) eingeleitet wird, oder ob das Niederschlagswasser mittelbar aufgrund des Gefälles (nicht leitungsgebunden) in die Abwasseranlage gelangt oder auf öffentliche Flächen (insbesondere Straße, Plätze und Wege) läuft und dort über Gullys in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.

Ebenso werden Dachflächen als abflusswirksame Flächen einbezogen. Ein Gartenhaus, von dem anfallendes Niederschlagswasser zur Versickerung in die Grünfläche geleitet wird, ist keine abflusswirksame Fläche.


Abwasser

Definition gemäß DIN 4045:
„Nach häuslichem, gewerblichem oder industriellem Gebrauch verändertes, insbesondere verunreinigtes abfließendes, auch von Niederschlägen stammendes und in die Kanalisation gelangendes Wasser“.

Befestigungsart

Unterteilung in vollversiegelte (wasserundurchlässige) und teilversiegelte (wasserteildurchlässige) Flächen. In Abhängigkeit von dieser Eigenschaft wird anfallendes Niederschlagswasser mehr oder weniger in die öffentliche Abwassereinrichtung abgeleitet.
Vollversiegelte Flächen sind insbesondere Asphalt, Beton, bituminöse Decken, fugenlose Beläge, Pflaster und Verbundsteine.
Teilversiegelte Flächen sind insbesondere Rasengittersteine, Schotterrasen und fachgerecht hergestelltes Ökopflaster.

Direkte Einleitung

Das anfallende Niederschlagswasser wird in die öffentliche Abwasseranlage geleitet. Es ist dabei unerheblich, ob die Einleitung leitungsgebunden über den Anschlusskanal des Grundstückes oder nicht leitungsgebunden / oberflächlich über öffentliche Flächen in die Straßenkanalisation erfolgt.
Entscheidend ist, dass vor der Ableitung keine Regenwassernutzungs- oder Versickerungsanlage mit Notüberlauf oder Rückhaltung an die Kanalisation vorgeschaltet ist (indirekte Einleitung).

Getrennte Abwassergebühr
Die Abwassergebühr wird getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung berechnet. Grundlage für die Schmutzwassergebühr ist die bezogene Frischwassermenge.
Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der bebauten (bzw. überbauten) und befestigten sowie abflusswirksamen Flächen, auf denen das Niederschlagswasser nicht vollständig auf natürlichem Weg versickern kann, sondern zumindest teilweise in die Kanalisation abgeleitet wird. Für Flächen aus versickerungsfähigem Material bzw. Anschluss an entsprechend dimensionierte und genehmigte Regenwasserspeicher (Zisternen/Regenwassernutzungsanlagen mit Notüberlauf) werden die Gebühren unter bestimmen Voraussetzungen reduziert.

Gründach
Als Gründach wird die Bedeckung eines Daches mit Pflanzen bezeichnet, soweit dies zu einer dauerhaft geschlossenen Pflanzendecke führt, die dauerhaft einen verzögerten oder verringerten Abfluss des Niederschlagswassers bewirkt.

Indirekte Einleitung
Das anfallende Niederschlagswasser wird nicht direkt in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung eingeleitet, sondern in wassertechnischen Anlagen (z.B. Zisternen oder Regenwassernutzungsanlagen) zunächst auf dem Grundstück zurückgehalten. Diese Anlagen besitzen aber einen Notüberlauf in die Kanalisation. Insofern wird die öffentliche Abwasseranlage ebenfalls genutzt.

Mischwasserkanalisation

Die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser erfolgt in einem gemeinsamen Kanalisationsnetz.

Normaldach

Dach mit Eindeckung aus gut ableitendem Material (Ziegel, Bitumenbahn o.ä.). Es handelt sich hierbei nicht um ein Gründach.

Notüberlauf

Überlauf einer Regenwassernutzungs-, Versickerungs- bzw. Rückhalteeinrichtung für Niederschlagswasser. Ist das maximale Speichervolumen der Einrichtung erreicht, wird das überschüssige Niederschlagswasser in die öffentliche Abwassereinrichtung abgeleitet.

Öffentliche Abwasseranlage
Zu der „öffentlichen Abwasseranlage“ zählt die gesamte Kanalisation, wie Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanalisation sowie die Kläranlage und zentrale Regenwasserbehandlungsanlagen wie z.B. Regenüberlaufbecken. Insbesondere im Niederschlagswasserbereich können hier auch sehr kurze Rohrleitungen für die Ableitung in die Vorflut in Betracht kommen.

Öffentliche (städtische) Kanalisation
Ist ein Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage. Hierbei kann es sich um die städtische Regen-, Misch-, oder Schmutzwasserkanalisation handeln.

Ökopflaster
Wasser- und luftdurchlässiges Pflaster mit entsprechend versickerungsfähigem Unterbau.

Regenwassernutzungsanlagen
Regenwassernutzungsanlagen dienen zur Sammlung und Speicherung von Niederschlagswasser für den späteren Gebrauch. Das Wasser wird im Haushalt z.B. für die Toilettenspülung oder für die Waschmaschine genutzt und als Schmutzwasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet. Die dabei genutzte Menge wird über eine Wasseruhr erfasst und abgerechnet.

Regentonnen
Regentonnen sind örtlich veränderbare Behälter, die zudem nicht dauerhaft bzw. ganzjährig genutzt werden. Sie werden aufgrund ihres oft nur geringen Fassungsvermögens und ihres auch oftmals vorhandenen Überlaufs in den öffentlichen Kanal grundsätzlich bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr nicht berücksichtigt. Hierfür gibt es also keine Gebührenabschläge.

Zisternen
Einrichtung zur Sammlung und Speicherung von Niederschlagswasser. Zisternen gibt es mit oder ohne Notüberlauf an die öffentliche Abwassereinrichtung. Hat die Zisterne keinen Überlauf bzw. Anschluss zur Kanalisation, gelten die daran angeschlossenen Flächen als nicht einleitend.

Wenn eine Verbindung zur Kanalisation besteht, hängt deren Entlastung von dem Verhältnis des Volumens der Zisterne zu der Größe der angeschlossenen versiegelten Flächen ab. Voraussetzung für die Anwendung einer Flächenreduzierung ist, dass das Speichervolumen der Anlage mindestens 4 m³ beträgt. Dieses Volumen kann ggf. auch durch Kopplung mehrerer geeigneter Behälter erreicht werden.

Wird das Niederschlagswasser im Haushalt verwendet und als Abwasser entsorgt, so ist die Wassermenge durch einen geeichten Wasserzähler zu messen und der Gemeinde Welver zu melden!

Für die Planung und den Bau von Regenwassernutzungsanlagen ist die DIN 1989, Teil 1 zu berücksichtigen.