| |
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 18. Dezember 2007 seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass die Abrechnung der Kosten der Regenwasserbeseitigung über den einheitlichen Frischwasser-Maßstab unzulässig ist. Dadurch ist nunmehr jede Stadt und Gemeinde in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, eine vom Schmutzwasser getrennte Regenwassergebühr zu erheben.
In der Gemeinde Welver werden die Gebühren für die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung bislang über den Frischwasserverbrauch berechnet (d.h. 1m³ Frischwasser = 1m³ Abwasser). Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18.12.2007 ist dieser Berechnungsmaßstab für die Regenwasserbeseitigung nicht mehr zulässig, da laut Urteilsbegründung der Frischwasserbezug keinen Rückschluss auf die anfallende/abgeleitete Regenwassermenge erlaubt.
Daher ist es notwendig auch in Welver die Regenwassergebühr nicht mehr pauschal abzurechnen. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der überbauten und befestigten Fläche auf dem Grundstück des Eigentümers. Grundlage der Schmutz-wassergebühr bleibt weiterhin die bezogene Trinkwassermenge.
Um die versiegelten Flächen in Welver genau ermitteln zu können, wurde das Gemeindegebiet im Mai 2008 überflogen. Dabei wurden Luftbilder erstellt, die als Grundlage für die Erfassung der überbauten und befestigten Flächen dienen. Etwaige Veränderungen nach der Erstellung der Luftbilder sind nicht berücksichtigt worden.
|
|
Für Grundstücke, die nach der Befliegung bebaut wurden, sind die befestigten Flächen zunächst anhand der vorliegenden Bauantragsunterlagen ermittelt und im Erfassungsbogen abgebildet. An diesem Punkt ist Ihre Hilfe als Welveraner Grundstückseigentümer notwendig.
Im Mai 2010 wurden Sie als Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde aktiv in diesen Einführungsprozess durch unsere „Information zur Einführung der getrennten Regenwassergebühr in der Gemeinde Welver“ einbezogen. Selbstverständlich werden Sie auch weiterhin über diese Webseite hinaus umfassend informiert und bekommen auf alle individuellen Fragen Ihr Grundstück betreffend detaillierte Antworten durch kompetente Ansprechpartner der Gemeinde Welver.
Ergeben sich beim Ausfüllen der Erhebungsbögen Fragen oder Probleme, können Sie während der Öffnungszeiten im Rathaus Welver fachkundige Auskunft von den Ansprechpartnern der Gemeinde (siehe Kontakte) in Anspruch nehmen. Zusätzlich werden Ihnen auch gern persönlich die Mitarbeiter der WTE Betriebsgesellschaft mbH im Infomobil an verschiedenen Standorten jeweils von 09.00 – 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Unterstützung geben (siehe Beratungstermine der „Bürgerberatung“).
Gemeinde Welver
Am Markt 4
59514 Welver
Telefon: +49 2384 51-0
Telefax: +49 2384 51-230
E-Mail: rathaus(at)welver.de
|