Informationen zum Erfassungsblatt "Bebaute und befestigte Flächen"
Die auf dem Erfassungsblatt dargestellten bebauten und befestigten Flächen Ihres Grundstückes wurden im Ergebnis einer Befliegung und der darauf erfolgten Luftbildauswertung ermittelt. Etwaige Veränderungen nach der Erstellung der Luftbilder (Bildflug im April 2007) sind deshalb nicht berücksichtigt worden. Die aus den Luftbildern erfassten Flächen und die Daten aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) wurden in ein Geographisches Informationssystem (GIS) übernommen. Auf dieser Grundlage und nach Abgleich mit den Steuerdaten der Stadt Roth wurden die Anschreiben und die Erfassungsblätter erstellt. Die aus Ihren Rück-meldungen resultierenden Datenaktualisierungen werden eingearbeitet. Die Genauigkeit der Flächenermittlung entspricht den Vorgaben der amtlichen Kartengrundlagen des Freistaates Bayern.
Bevor Sie das Erfassungsblatt bearbeiten, lesen Sie bitte diese Erläuterungen zu den Begriffsinhalten. Ein Exemplar des Erfassungsblattes behalten Sie, ein Exemplar senden Sie bitte mit beiliegendem, kostenfreien Antwortkuvert an die WTE Betriebsgesellschaft zurück.
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ID.-Nr. Kassenzeichen |
Diese ID.-Nr. ist nur für die weitere datentechnische Bearbeitung wichtig.
Kassenzeichen des Grundabgabenbescheides |
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Grundstück |
Das Grundstück/Abrechnungsgrundstück ist nach unserer Kenntnis in Ihrem Eigentum, Ihrer Verwaltung oder Nutzung. Gemarkung, Flur und Flurstück wurden aus der Automatisierten Liegenschaftskarte entnommen. |
| Dachflächen
Die Flächen sind rot dargestellt und mit D1, D2 usw. bezeichnet. |
Es werden sämtliche Flächen aufgelistet. Sie können in Abhängigkeit von der Dachform (Dachschrägen) usw. auch in mehrere Teilflächen unterteilt sein.
Bitte die zutreffende Dachart ankreuzen. Normaldach: Dachflächen (z. B. Ziegel, Bitumenbahn, Metall, o. ä.); Gründach: Dachflächen, deren Pflanzendecke dauerhaft einen verzögerten oder verringerten Abfluss des Niederschlagswassers bewirkt.
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| Befestigte Flächen
Die Flächen sind gelb dargestellt und mit V1, V2 usw. bezeichnet. |
Es werden sämtliche Flächen aufgelistet. Sie können in Abhängigkeit von der Lage auch in mehrere Teilflächen unterteilt sein.
Bitte die zutreffende Befestigungsart ankreuzen. wasserundurchlässig: wasserundurchlässige Flächen, insbesondere Asphalt, Beton, Pflaster, Verbundsteine; |
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Bez. |
In dieser Spalte sind die einzelnen Dachflächen D1, D2 usw. sowie unter Befestigte Flächen V1, V2 usw. aufgeführt |
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Größe |
In dieser Spalte ist die Größe der einzelnen Flächen in Quadratmetern, senkrecht von oben auf die Grundstücksfläche projiziert, angegeben. Es werden nur volle Quadratmeter angesetzt (z. B.: 120,7 m² = 120 m² abgerundet).
Eventuelle Korrekturen der Flächengröße auf Grund baulicher Veränderungen nehmen Sie bitte handschriftlich neben der von uns ermittelten Zahl auf dem Erfassungsblatt vor. |
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Angaben zum Einleitverhalten der Flächen | |
| Niederschlagswasser wird eingeleitet in
Kanal oder auf Straße |
Setzen Sie bitte hier das Kreuz, wenn von der entsprechenden Fläche Niederschlagswasser in den Kanal eingeleitet wird. Es ist dabei nicht von Bedeutung, ob das Niederschlagswasser unmittelbar in den Anschlusskanal des Grundstückes oder über öffentliche Flächen (Straßen, Plätze und Wege) in die Straßenkanalisation eingeleitet wird. |
| Niederschlagswasser wird eingeleitet in
Zisterne o.ä. mit Notüberlauf |
Diese Spalte ist anzukreuzen, wenn Sie das Niederschlagswasser von der entsprechenden Fläche in speziellen Anlagen zunächst auf ihrem Grundstück zurückhalten, diese Anlagen aber einen Notüberlauf in den Kanal aufweisen.
Sie geben damit Auskunft, ob die entsprechende Fläche an eine Anlage zur Nutzung des Regenwassers im Haushalt (Brauchwasser z. B. für die Toilettenspülung) oder/und im Garten angeschlossen ist. Dann muss ebenfalls das Speichervolumen angegeben werden (siehe unter Regenwassernutzungsanlage) |
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Niederschlagswasser wird nicht eingeleitet
Versickerung od. Gewässer |
In dieser Spalte geben Sie Auskunft darüber, ob das Niederschlagswasser der entsprechenden Fläche vollständig auf dem Grundstück versickert (ohne Notüberlauf zum Kanal) oder in ein Gewässer eingeleitet wird. Es darf keine Verbindung zur Kanalisation bestehen. Deshalb ist hier auch ein Kreuzchen zu setzen, wenn das Niederschlagswasser von dieser Fläche in eine auf ihrem Grundstück befindliche Zisterne eingeleitet wird, die keinen Überlauf zum Kanal hat (Versickerung). |
Mehrfache Angaben zum Einleitverhalten der Flächen sind nicht zulässig.
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Angaben zu evtl. vorhandenen wassertechnischen Anlagen | |
| Zisterne zur Regenwassernutzung
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In diesem Feld geben Sie Auskunft über das Speichervolumen des Regenwassernutzungsanlage bzw. Zisterne. Ab 2 m³ Fassungsvermögen werden diese berücksichtigt.
Geben Sie Auskunft, ob die Nutzung des Zisternen-Regenwassers nur im Garten oder auch im Haushalt (Brauchwasser, z. B. für die Toilettenspülung oder Waschmaschine) erfolgt. |
| Geschossfläche | Teilen Sie uns hier bitte die Geschossfläche sowie die Anzahl der Vollgeschosse sämtlicher Gebäude mit einem Bedarf nach Schmutzwasserableitung mit. |
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Erläuterung Geschossfläche Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude, die nach Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Schmutzwasserableitung auslösen oder die an die Schmutzwasserableitung nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht zum Geschoßflächenbeitrag herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich eine Schmutzwasserableitung haben. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausrage | |
Wenn Sie Änderungen unserer Angaben vornehmen müssen, tragen Sie diese auf dem Erfassungsblatt ein. Sollten Sie unterschiedliche Befestigungsarten innerhalb der von uns ausgewiesenen Teilflächen festgestellt haben, geben Sie die entsprechenden Quadratmeter an und stellen diese in der Lageskizze dar. Wenn Flächen nur teilweise in den Kanal einleiten, bitten wir Sie ebenfalls um Bildung der entsprechenden Teilfläche und Darstellung in der Lageskizze.
Wir bitten Sie nochmals das Erfassungsblatt auszufüllen, zu unterschreiben und innerhalb von 3 Wochen mit beiliegendem Rückantwortumschlag (kostenfrei) zurück zu senden.
Die Rücksendung liegt auch in Ihrem Interesse. Wir nehmen sonst an, dass unsere Flächenermittlung zutrifft, gehen vom größten Versiegelungsgrad (Normaldach, wasserundurchlässig) aus und unterstellen, dass diese Flächen einleiten.
Wenn sich künftig auf Ihrem Grundstück durch bauliche Maßnahmen Änderungen ergeben (Anbauten am Haus, Entsiegelung von Flächen u. ä.) sind Sie nach der Satzung der Stadt Roth verpflichtet, dies mitzuteilen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Stadt Roth