Für die Einleitung von Abwasser in die von der Stadt Meschede vorgehaltene Entwässerungseinrichtung wird gegenwärtig eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Trinkwassermenge gekoppelt ist. In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Eine Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers in die Kanalisation erfolgt derzeit nicht separat.

 
 

Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Es wird also keine zusätzliche Gebühr erhoben, vielmehr wird die bestehende Gebühr aufgeteilt (Getrennte Gebühr).

Da der Anteil der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten der Abwasserbeseiti¬gung in den letzten Jahren gestiegen ist, muss die Stadt Meschede aufgrund der aktuellen Rechtsprechung die Gebührenstruktur neu ordnen. Hinzu kommt, dass die Bebauung im Stadtgebiet keine einheitliche Struktur aufweist und somit das Verhältnis von eingeleitetem Niederschlagswasser und Schmutzwasser nicht auf allen Grundstücken annähernd gleich ist. Insofern ist es erforderlich, die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser künftig zu trennen, um damit die Abwassergebühr gerechter aufzuteilen.

Vom kommenden Jahr an wird die Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung berechnet. Mit der Umsetzung hat die Stadt die WTE Betriebsgesellschaft mbH aus Hecklingen (Sachsen-Anhalt), beauftragt.

Die Stadt Meschede hat aus Luftbildern die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück (auch öffentliche Flächen) erfassen lassen. Nach Abgleich mit amtlichen Katasterdaten werden diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen, den die Eigentümer bzw. Steuerpflichtigen ab dem 25. August zugeschickt bekommen. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche der ermittelten versiegelten Flächen tatsächlich in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Niederschlagswasserkanalisation) entwässern.

Wer auf seinem Grundstück nur wenige einleitende Flächen hat oder mit entsprechenden Materialien wie "Ökopflaster"- und Gründachflächen sowie Speicher (Zisternen)- Anlagen dazu beiträgt, die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung nur gering zu belasten, wird mit der getrennten Abwassergebühr entsprechend begünstigt.

Nach Rücksendung des Erfassungsblattes werden die Daten ausgewertet, der ermittelte Flächenansatz wird per Bescheid mitgeteilt und die Gebühren getrennt nach Regen- und Schmutzwasserbeseitigung kalkuliert. Wie hoch der Gebührensatz pro Quadratmeter sein wird, kann erst errechnet werden, wenn die Größe aller im Stadtgebiet in die Kanalisation entwässernden Flächen ermittelt ist