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Gesplittete Abwassergebühren

WAS ÄNDERT SICH BEI DEN
ABWASSERGEBÜHREN?

Die Stadt Dinslaken beabsichtigt, die
Berechnung für die Abwasserge-
bühren umzustellen!

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• Vorteile des neuen Verfahrens

  Gesplittete Abwassergebühren
Die Stadt Dinslaken beabsichtigt, die Berechnung der Abwassergebühr umzustellen. Derzeit ist die Höhe der Abwassergebühr in Dinslaken gekoppelt an die bezogene Frischwassermenge und wird nach dem sogenannten Frischwassermaßstab kalkuliert. Eine Abrechnung, entsprechend den tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassermengen, erfolgt damit nicht. Ziel einer beabsichtigten Umstellung der Gebühr ist die getrennte Abrechnung nach Schmutz- und Niederschlagswasser-beseitigung (Getrennte Gebühr).

Es wird also keine zusätzliche Gebühr erhoben, vielmehr wird die bestehende Abwassergebühr nach dem Entstehungsgrund aufgeteilt.

Die vorgesehene Umstellung bietet vor allem eine höhere Gebühren- gerechtigkeit. Bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens ist jedoch keine Aussage über die Gebührenverteilung möglich, da die Gesamtflächen erst aufgrund der erhobenen Daten ermittelt werden können.

Seitens der Stadtverwaltung wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass die Größe der überdachten bzw. befestigten Flächen untersucht, die in den Kanal einleiten. Dieses stellt die Grundlage einer eventuell künftig notwendig werdenden getrennten Berechnung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr dar.

 
Um die für die Kalkulation relevanten Flächen ermitteln zu können, werden grundstücksbezogene Selbstauskunftsbögen erstellt und die Grund-stückseigentümer aktiv an der Flächenermittlung beteiligt.

Darin enthalten sind ein Erfassungsbogen, ein-schließlich Grundstücksgraphik, mit bebauten Flächen, eine kleine Informationsbroschüre und ein Merkblatt zur Begriffserläuterung sowie ein Antwortbriefumschlag zur kostenfreien Rück-sendung der Angaben.

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, Auskünfte über die Größe der überdachten sowie befestigten Flächen zu erteilen und anzugeben, welche dieser Flächen in den Kanal einleiten. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Abfrage der Beschaffenheit einzelner abflusswirksamer Flächen. Von Bedeutung ist bei der Betrachtung zudem auch die Größe und Nutzung eventuell vorhandener Zisternen.

Eine frühzeitige Mitwirkung der Gebührenpflichtigen ist zu diesem Zeitpunkt erforderlich, um eine transparente Gebühr zu erzielen.

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