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Für die Einleitung von Abwasser in die vom AZV Erdinger Moos vorgehaltene Entwässerungseinrichtung wird derzeit eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Trinkwassermenge gekoppelt ist. In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Eine Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers in die Kanalisation erfolgt derzeit nicht separat.
Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Es wird also keine zusätzliche Gebühr erhoben, vielmehr wird die bestehende Gebühr aufgeteilt (Getrennte Gebühr).
Da der Anteil der Kosten der Niederschlags-wasserbeseitigung an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung in den letzten Jahren gestiegen ist, muss der AZV Erdinger Moos aufgrund der aktuellen Rechtsprechung (Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes v. 31.3.2003) die Gebührenstruktur neu ordnen. Hinzu kommt, dass die Bebauung im Verbandsgebiet keine einheitliche Struktur aufweist und somit das Verhältnis von eingeleitetem Niederschlagswasser und
Schmutzwasser nicht auf allen Grundstücken annähernd gleich ist. Insofern ist es erforderlich, die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser künftig zu trennen, um damit die Abwassergebühr gerechter aufzuteilen. Zudem werden Anreize zur Flächenentsiegelung, Niederschlagswasserversickerung und - nutzung sowie zur Dachbegrünung geschaffen, die ökologisch vorteilhaft wirken.
Vom kommenden Jahr an wird die Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser-beseitigung berechnet.
Mit der Umsetzung hat der Verbandsausschuss die WTE Betriebsgesellschaft mbH aus Hecklingen (Sachsen-Anhalt), beauftragt.
Der AZV Erdinger Moos hat aus Luftbildern die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück (auch öffentliche Flächen) erfassen lassen. Nach Abgleich mit amtlichen Katasterdaten werden diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen, den die Eigentümer bzw. Steuerpflichtigen in drei Etappe ab dem 28. April zugeschickt bekommen. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche der ermittelten versiegelten Flächen tatsächlich in die öffentliche Abwasserbeseitigungs-einrichtung (z. B. Niederschlagswasserkanalisation) entwässern.
Wer auf seinem Grundstück nur wenige einleitende Flächen hat oder mit entsprechenden Materialien wie "Ökopflaster"- und Gründachflächen sowie Speicher- (Zisternen) bzw. Versickerungsanlagen dazu beiträgt, die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung nur gering zu belasten, wird mit der getrennten Abwassergebühr entsprechend begünstigt.
Nach Rücksendung des Erfassungsblattes werden die Daten ausgewertet und die Gebühren getrennt nach Regen- und Schmutzwasserbeseitigung kalkuliert. Wie hoch der Gebührensatz pro Quadratmeter sein wird, kann erst errechnet werden, wenn die Größe aller im Verbandsgebiet in die Kanalisation entwässernden Flächen ermittelt ist.
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